Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg ist seit 2015 in Kraft. Es verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude, die vor dem 1. Januar 2009 erbaut wurden, erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschen. Das Gesetz hat in den vergangenen Jahren zu einem deutlichen Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Baden-Württemberg geführt.
Erfolge des EWärmeG
Das EWärmeG hat in den vergangenen Jahren zu folgenden Erfolgen geführt:
- Der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Baden-Württemberg ist von 14,5 % im Jahr 2015 auf 26,5 % im Jahr 2022 gestiegen.
- Der Kohlendioxid-Ausstoß durch Wärmeversorgung in Baden-Württemberg ist von 4,9 Millionen Tonnen im Jahr 2015 auf 3,4 Millionen Tonnen im Jahr 2022 gesunken.
- Die Zahl der installierten Wärmepumpen in Baden-Württemberg steigt von Jahr zu Jahr um etwa 200.000 neu installierte Wärmepumpen an.
Welche Erfüllungsoptionen gibt es?
- Solarthermie – Mit 0,07 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche können Sie die Pflicht vollständig erfüllen.
- Holzheizung (Scheitholz-, Pellets- oder Holzhackschnitzelkessel) – Die gesetzlichen Vorgaben von 15 Prozent erneuerbarer Wärme werden bei einer vollständigen Deckung des Wärmeenergiebedarfs durch feste Biomasse weit übertroffen.
- Wärmepumpe – Mit einer JAZ (Jahresarbeitszahl) von 3,5 oder höher erfüllen Sie die Anforderungen bereits.
- Wärmedämmung – Besonders gute Wärmedämmung der Fassade, des Daches bzw. obersten Geschossdecke sowie Dämmung der Kellerdecke.
- Sanierungsfahrplan – Der iSFP erfüllt die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) 2015 zu einem Drittel, wenn er im Zeitpunkt der Heizungserneuerung nicht älter als 5 Jahre ist.
Ich habe eine neue Öl- oder Gasheizung und muss das EWärmeG erfüllen!
Zunächst ist es schade, dass Sie sich für eine neue Öl- oder Gasheizung im Jahr 2023 entschieden haben und nicht auf eine zukunftsweisende Technik vertraut haben!
Es ist jedoch Ihre freie Entscheidung, an der ich als Energieberater nichts zu meckern habe und auch Verständnis aufbringen kann bei den ganzen negativen Pressemeldungen zum s.g. Heizungsgesetz.
Um mit einer neuen Öl- oder Gasheizung die Forderung des EWärmeG zu erfüllen, können Sie z. B. nachweislich Bio-Öl oder Bio-Gas nutzen, was Ihnen jedoch nur 10 % der geforderten 15 % bringen wird. Der einfachste Weg, die restlichen 5 % zu erreichen wäre der iSFP (individueller Sanierungsfahrplan), mit dem Sie aber nicht nur das EWärmeG erfüllen, sondern auch konkrete Sanierungsvorschläge für Ihr Eigenheim erhalten.
Sollten Sie in Zukunft eine oder mehrere der Sanierungsvorschläge aus dem iSFP umsetzen, erhalten Sie zusätzlich zu der Grundförderung noch einen 5 % iSFP Bonus und werden nach erfolgreicher energetischer Sanierung weniger Öl oder Gas benötigen, was der Umwelt und Ihrem Geldbeutel zugutekommt.