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Mit der GEG-Novelle 2024 wurden die Anforderungen an neue Heizungen in Deutschland deutlich verschärft. Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung gilt für alle Gebäude, sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude.

Dies bedeutet, dass künftig nur noch Heizungen mit einer hohen Energieeffizienz und einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien zulässig sind. Zu den zulässigen Technologien gehören unter anderem Wärmepumpen, Solarthermie, Holzheizungen und Biomasseheizungen.

Die neuen Anforderungen haben zum Ziel, den CO₂-Ausstoß aus dem Gebäudesektor zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben.

Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Mindestanteil erneuerbarer Energien: Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Ausnahmeregelungen: In Härtefällen kann die Pflicht entfallen, z. B. wenn keine ausreichenden erneuerbaren Energien vor Ort verfügbar sind.
  • Übergangsregelungen: Für Bestandsgebäude gelten Übergangsregelungen, bis zum 31. Dezember 2025 dürfen noch Heizungen mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 55 Prozent eingebaut werden.

Gibt es eine Austauschpflicht alter Öl- oder Gasheizungen?

Ja aber! Bei einem Immobilienerwerb kann es sein, dass ein Heizungstausch erforderlich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die bestehende Heizung älter als 30 Jahre ist. In diesem Fall besteht eine Austauschpflicht für den neuen Eigentümer.

Die Austauschpflicht gilt für alle Konstanttemperaturkessel mit einer Heizleistung zwischen vier und 400 Kilowatt. Ausgenommen sind Heizungen, die nach dem 1. Februar 2002 eingebaut wurden, nicht funktionsfähig sind, technisch nicht austauschbar sind oder der Einbau einer neuen Heizung unwirtschaftlich ist.

Die Frist für den Austausch der Heizung beträgt zwei Jahre ab dem Eigentumsübergang. Kommt der neue Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, droht ein Bußgeld.

Bei Brennwert und Niedertemperatur Heizungen gilt diese Pflicht nicht!

Welche Förderungen gibt es ab 2024?

Bisher war die maximale Investitionssumme je Wohneinheit 60.000 € ab dem 01.01.2024 liegt die maximale Investitionssumme bei 30.000 € für die erste Wohneinheit und ab der 2. bis zur 6. Wohneinheit je 15.000 € und ab der 7. Wohneinheit je Einheit bei 8.000 €.

Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Gebäude-/Wärmenetz sowie Solarthermie.

Die Basisförderung liegt bei 30 % Zuschuss (bisher 25 %) und gilt für alle oben genannten Heizungsarten, für Wärmepumpen gibt es einen + 5 % Extra Bonus, sofern die Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser ist bzw. bei Verwendung von natürlichen Kältemitteln.

Zusätzlich zur Basisförderung gibt es + 20 % Geschwindigkeitsbonus (selbstgenutztes Wohneigentum) bei Austausch von Öl- oder Gasheizungen > 20 Jahre sowie Kohle oder Nachtspeicherheizungen bis spätestens 2028. Danach reduziert sich der Bonus alle 2 Jahre um 3 %.

Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen < 40.000 € erhält man einen Einkommensbonus von 30 %.

Zu beachten ist, dass die Basisförderung und der Wärmepumpenbonus für alle Sanierer also sowohl bei selbstgenutztem Wohneigentum als auch bei vermietetem Wohnraum gilt. Der Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus kann nur bei selbstgenutztem Wohnraum in Anspruch genommen werden.

Häufige Fragen und Antworten zum Gebäudeenergiegesetz finden Sie HIER.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Bis 31.12.2023 wird die Förderung für den Heizungstausch vom BAFA bearbeitet, ab dem 01.01.2024 wird sowohl die Förderung als auch Kreditprogramme zum Heizungstausch durch die KfW übernommen. Förderungen an der Gebäudehülle wie Fassade, Fenster oder Dach werden weiter durch das BAFA gefördert.

Fazit: Meines Erachtens ist das „Heizungsgesetz“, wie es abfällig durch die Presse genannt wird, überhaupt nicht so schlimm und tut tatsächlich auch nicht weh! Eine Enteignung oder ein Zwang zum Heizungstausch besteht definitiv nicht. Und wenn man schon seine Heizung tauscht, warum sollte man auf eine veraltete Technik setzen?

Häufige Fragen zur GEG Novelle 2024

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, die 65-Prozent-Regel und den Heizungstausch.

Was ist die GEG Novelle 2024?
Die GEG Novelle 2024 ist die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes. Sie enthält neue Vorgaben zum Einbau neuer Heizungen und zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich.
Was bedeutet die 65-Prozent-Regel im Heizungsgesetz?
Neue Heizungsanlagen sollen künftig mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Welche Vorgaben gelten, hängt unter anderem von Gebäudeart, Standort und kommunaler Wärmeplanung ab.
Ab wann gelten die neuen GEG-Regeln?
Die Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes sind seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Für bestimmte Gebäudearten und Kommunen gelten Übergangsfristen.
Müssen bestehende Heizungen sofort ausgetauscht werden?
Nein. Bestehende Heizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben und repariert werden. Ein sofortiger Austausch ist nicht pauschal vorgeschrieben.
Welche Heizsysteme erfüllen die Anforderungen des GEG?
Die Anforderungen können beispielsweise durch Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasseheizungen, Solarthermie oder bestimmte Hybridlösungen erfüllt werden.
Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung beeinflusst, ab wann bestimmte Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes in Bestandsgebieten gelten. Städte und Gemeinden entwickeln dabei Konzepte für die zukünftige Wärmeversorgung.
Gibt es Förderungen für den Heizungstausch?
Ja. Für den Austausch alter Heizungen und energetische Maßnahmen stehen Förderprogramme von KfW und BAFA zur Verfügung.