Energieausweis 2027: Das ändert sich durch das GModG
Rechtslage im Überblick | Stand: 28. August 2026 Der Energieausweis bleibt beim Verkauf, bei der Vermietung und beim Neubau ein zentrales Dokument....
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Die Gebäudeenergieberatung ist ein weiteres Service-Angebot der Immobiliengesellschaft der Sparkasse Rhein-Neckar Nord mbH.
Von der Erstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude über die energetische Beratung bis zum individuellen Sanierungsfahrplan und zur Begleitung von Förderanträgen unterstützen wir Sie dabei, den energetischen Zustand Ihrer Immobilie einzuordnen und geeignete Sanierungsmaßnahmen zu planen. Welche Leistungen und Förderprogramme passen, wird für das konkrete Gebäude und Vorhaben geprüft.

Stuckateurmeister und Gebäudeenergieberater (HWK) für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Joachim Paul ist unter der Nummer EB693177 in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt. Die jeweils erforderliche Listenkategorie und Förderberechtigung werden vor der Antragstellung für das konkrete Programm geprüft.
Stand: 20. Oktober 2026
Stand: 20. Oktober 2026
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WeiterlesenNeben der Erstellung von Energieausweisen beraten wir zur energetischen Modernisierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Je nach Aufgabenstellung analysieren wir den Bestand, entwickeln Maßnahmenvarianten und erstellen für Wohngebäude einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Berechnete Einsparungen und Kosten sind Prognosen auf Grundlage der verfügbaren Daten und getroffenen Annahmen; die tatsächlichen Ergebnisse können insbesondere durch Ausführung, Witterung und Nutzung abweichen.
Auf Wunsch unterstützen wir bei Förderanträgen von BAFA oder KfW und begleiten die energetische Sanierung im vertraglich vereinbarten Umfang. Förderfähigkeit und Bewilligung richten sich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen des Fördergebers. Die Baubegleitung ersetzt keine umfassende Bauleitung oder rechtsgeschäftliche Abnahme, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Antworten zu Energieberatung, Energieausweis, Fördermitteln und energetischer Modernisierung. Rechts- und Förderstand: 20. Oktober 2026.
Hinweis: Allgemeine Informationen auf dieser Seite ersetzen keine Prüfung des konkreten Gebäudes und Fördervorhabens. Für Förderentscheidungen sind ausschließlich die aktuellen Richtlinien und die Entscheidung des jeweiligen Fördergebers maßgeblich.
S-Energieberatung
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Stand der Erklärung: 20. Oktober 2026
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