Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Beratungsinstrument für Wohngebäude. Er beschreibt den energetischen Ist-Zustand und stellt aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte dar. Der iSFP kann sowohl eine schrittweise Modernisierung als auch die Vorbereitung einer Sanierung in einem Zug unterstützen.
Bei der Erstellung werden Gebäudehülle, Anlagentechnik, Nutzung und die Ziele der Eigentümerinnen und Eigentümer betrachtet. Die dargestellten Maßnahmen, Kosten und Einsparungen sind fachliche Planungs- und Prognosewerte auf Grundlage der verfügbaren Daten und getroffenen Annahmen. Tatsächliche Ergebnisse können insbesondere durch Ausführung, Witterung, Nutzung und Preisentwicklung abweichen.
Aktuelle Informationen zum iSFP finden Sie auf der Seite www.gebaeudeforum.de.
Nach dem Förderstand vom 20. Oktober 2026 kann die Energieberatung für Wohngebäude bei Erfüllung der Programmbedingungen mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst werden, höchstens mit 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Maßgeblich sind die bei Antragstellung geltenden Bedingungen und die Entscheidung des BAFA; eine Bewilligung kann nicht zugesagt werden.
Wichtig: Diese Förderung der Energieberatung ist vom iSFP-Bonus bei späteren Sanierungsmaßnahmen zu unterscheiden. Seit dem 21. Juli 2026 wird der Bonus von fünf Prozentpunkten bei bestimmten förderfähigen Einzelmaßnahmen nur auf den Kostenanteil oberhalb des maßgeblichen Mindestinvestitionsvolumens beziehungsweise der regulären Höchstgrenze angewendet. Bei einem Einfamilienhaus entsteht deshalb bei förderfähigen Ausgaben von 30.000 € noch kein iSFP-Bonus. Bei 60.000 € können – bei Erfüllung aller weiteren Voraussetzungen – 30.000 € mit 15 % und die darüber liegenden 30.000 € mit 20 % berücksichtigt werden; das entspricht insgesamt 10.500 € beziehungsweise effektiv 17,5 %.





