Auch für Nichtwohngebäude gibt es Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für die energetische Sanierung. Zum 21. Juli 2026 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) allerdings reformiert – mit spürbaren Folgen für Gewerbeimmobilien, kommunale Gebäude und andere Nichtwohngebäude. Wie bei Wohngebäuden gilt: Die vorgeschriebenen technischen Mindestanforderungen und U-Werte müssen eingehalten werden, damit die Förderung fließt.
Das ändert sich seit dem 21. Juli 2026
- Neue Bezugsfläche: Maßgeblich ist jetzt die Nettoraumfläche nach DIN 277:2021-08 – nicht mehr die Nettogrundfläche.
- Heizungsförderung abgesenkt: Die Höchstgrenzen für Gebäudenetze wurden reduziert und sinken ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich weiter.
- Innenbeleuchtung entfällt als förderfähige Einzelmaßnahme.
- Effizienzgebäude-Sanierung: Die Tilgungszuschüsse sinken um zehn Prozentpunkte, die EE-Klasse wird zur Grundvoraussetzung.
- Neu förderfähig: ortsfeste Strahlungsheizungssysteme in Räumen über vier Meter Höhe.




