Was ändert sich mit dem GModG?
Das GModG stellt den Heizungstausch technologieoffen und flexibler auf. Die wichtigsten Punkte:
- Die pauschale 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien auf Gebäudeebene entfällt ersatzlos.
- Sie können technologieoffen wählen: Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Hybridlösungen, Gas oder Öl.
- Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe: 10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040).
- Maßgeblich für die Fristen ist der Stand der kommunalen Wärmeplanung Ihrer Gemeinde.
Für wen gilt was – und ab wann?
Eine funktionierende Heizung dürfen Sie weiter betreiben, und Reparaturen bleiben möglich. Relevant werden die neuen Vorgaben vor allem beim Einbau einer neuen Heizung. Ob und ab wann Sie betroffen sind, hängt von Ihrem Gebäude, Ihrer Heizung und der Wärmeplanung vor Ort ab. Genau das prüft der Heizungscheck oben – ohne Anmeldung und unverbindlich.
Welche Förderung gibt es für eine neue Heizung?
Parallel zum GModG gilt seit dem 21. Juli 2026 die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für den Heizungstausch (KfW-Programm 458) bedeutet das:
- 30 % Grundförderung, mit Boni bis zu 70 % – für einkommensschwächere Haushalte mit Kindern bis zu 80 %.
- Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 %) für den frühzeitigen Austausch einer alten fossilen Heizung – er sinkt ab Februar 2027 schrittweise, ein früher Antrag lohnt sich also.
- Förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Wie hoch Ihre Förderung konkret ausfällt, zeigt Ihnen der Check direkt im Ergebnis.