Heizungscheck nach GModG (ehemals GEG)

Seit Juli 2026 gelten neue Regeln für Heizungen: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 10. Juli 2026 beschlossen und löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) – oft „Heizungsgesetz“ genannt – ab. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer stellt sich damit die Frage: Darf meine Heizung weiterlaufen, wann muss sie raus, und was darf ich einbauen? Unser kostenloser Heizungscheck gibt Ihnen in wenigen Minuten eine erste Einordnung – und zeigt, welche Förderung für einen Austausch möglich ist.


Hinweis: Diese Ersteinschätzung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen sowie eine individuelle Energieberatung.

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Was ändert sich mit dem GModG?

Das GModG stellt den Heizungstausch technologieoffen und flexibler auf. Die wichtigsten Punkte:

  • Die pauschale 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien auf Gebäudeebene entfällt ersatzlos.
  • Sie können technologieoffen wählen: Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Hybridlösungen, Gas oder Öl.
  • Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe: 10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040).
  • Maßgeblich für die Fristen ist der Stand der kommunalen Wärmeplanung Ihrer Gemeinde.

Für wen gilt was – und ab wann?

Eine funktionierende Heizung dürfen Sie weiter betreiben, und Reparaturen bleiben möglich. Relevant werden die neuen Vorgaben vor allem beim Einbau einer neuen Heizung. Ob und ab wann Sie betroffen sind, hängt von Ihrem Gebäude, Ihrer Heizung und der Wärmeplanung vor Ort ab. Genau das prüft der Heizungscheck oben – ohne Anmeldung und unverbindlich.

Welche Förderung gibt es für eine neue Heizung?

Parallel zum GModG gilt seit dem 21. Juli 2026 die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für den Heizungstausch (KfW-Programm 458) bedeutet das:

  • 30 % Grundförderung, mit Boni bis zu 70 % – für einkommensschwächere Haushalte mit Kindern bis zu 80 %.
  • Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 %) für den frühzeitigen Austausch einer alten fossilen Heizung – er sinkt ab Februar 2027 schrittweise, ein früher Antrag lohnt sich also.
  • Förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit.

Wie hoch Ihre Förderung konkret ausfällt, zeigt Ihnen der Check direkt im Ergebnis.

Häufige Fragen zum Heizungscheck nach GModG

Gilt das Heizungsgesetz (GEG) noch?
Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das sogenannte Heizungsgesetz, ab. Die pauschale 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch auf Gebäudeebene ist ersatzlos gestrichen.
Muss ich meine funktionierende Heizung jetzt austauschen?
Nein. Bestehende, funktionstüchtige Heizungen dürfen weiterlaufen, und Reparaturen bleiben möglich. Eine Austauschpflicht greift erst in bestimmten Fällen – der Heizungscheck ordnet Ihre Situation ein.
Ab wann gelten die neuen Regeln für mich?
Das hängt vor allem vom Stand der kommunalen Wärmeplanung in Ihrer Gemeinde ab und davon, ob Sie eine neue Heizung einbauen. Der kostenlose Check gibt Ihnen eine erste Einordnung; die verbindliche Klärung übernehmen wir im Beratungsgespräch.
Welche Heizung darf ich nach dem GModG einbauen?
Sie können technologieoffen wählen – zum Beispiel Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, eine Hybridlösung oder auch Gas und Öl. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen allerdings ab 2029 steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen (sogenannte Bio-Treppe: 10 Prozent ab 2029, bis 60 Prozent ab 2040).
Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung?
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG, KfW-Programm 458) gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent. Mit Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus und dem neuen Kinderbonus sind bis zu 70 Prozent möglich, für einkommensschwächere Haushalte mit Kindern bis zu 80 Prozent. Förderfähig sind bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Was kostet der Heizungscheck?
Der Heizungscheck ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine erste Einschätzung zu möglichen Pflichten und zur Förderung – auf Wunsch melden wir uns anschließend für eine persönliche Beratung.

Möchten Sie Ihre Situation verbindlich klären lassen? Nach dem Check senden wir Ihnen Ihre Einschätzung zu und melden uns für eine kostenlose, unverbindliche Beratung – als Ihr Energieberater vor Ort.

Hinweis: Der Heizungscheck ist eine unverbindliche Ersteinschätzung und ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung. Maßgeblich sind das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sowie die jeweils gültigen Förderrichtlinien. Stand: Juli 2026.