Verbrauchs- oder Bedarfsausweise erstellen

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, benötigen Sie einen Energieausweis. Bei den Energieausweisen unterscheidet man zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Welchen Energieausweis Sie für Ihre Immobilie benötigen, sehen Sie im unteren Bild.

Aktuell gibt es für die Erstellung des Energieausweises keine staatlichen Förderungen. Man kann die Kosten für den Energieausweis nur fördern lassen, wenn man eine BEG Förder-Maßnahme ausführt, in dem Fall wäre der Energieausweis mit 50 % förderfähig.

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Bildnachweis: www.gebaeudeforum.de

Das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 ist dann erreicht, wenn das Dach, die Decke zum Spitzboden UND die Außenwände nach 1977 mit mindestens 5 cm Wärmedämmung versehen wurde. Auch die Heizung, Fenster und Außentüren wurden nach 1977 erneuert.

Nichtwohngebäude

Die oben angezeigte Grafik gilt nur für Wohngebäude! Bei Nichtwohngebäuden besteht grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen einem Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Um für ein Nichtwohngebäude einen Verbrauchsausweis zu erstellen, benötigen wir die Heiz- und Stromkosten Abrechnungen sowie die Verbräuche der letzten 36 Monate.

Zusätzlich benötigen wir die Energiebezugsfläche, welche die Summe aller beheizten und gekühlten Nettogrundflächen eines Nichtwohngebäudes nach DIN V 18599: 2018-09 (§ 82 Absatz 2 Satz 5 in Verbindung mit § 3 Nummer 22 GEG).

Grundsätzlich empfehlen wir die Erstellung eines Bedarfsausweises, da wir damit bereits eine gute Grundlage für eventuelle spätere Sanierungen haben. Der Verbrauchsausweis eignet sich nur für den Fall, dass Sie vermieten oder verkaufen möchten.

Wie ist der Ablauf?

  • 1. Kontaktaufnahme

    Sie kontaktieren uns über den Button „Termin vereinbaren“ und suchen sich Ihren Wunschtermin für ein kostenloses telefonisches Beratungsgespräch aus. Wir werden Details zu Ihrem Vorhaben sowie Informationen zur Immobilie besprechen.

  • 2. Unser Angebot

    Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot über die Gesamtkosten für die Erstellung des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch).

  • 3. Gebäude begutachten

    Nach Auftragserteilung vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen, um das Gebäude zu betrachten und alle erforderlichen Werte aufzunehmen. Wir erstellen keine Energieausweise, ohne das Gebäude vorab gesehen zu haben!

  • 4. Energieausweis erstellen

    Wir erstellen den Energieausweis für das Gebäude in ein bis zwei Wochen und senden Ihnen den Energiebedarfs- oder den Energieverbrauchsausweis per Mail zu. In diesem Zuge werden die Daten automatisiert an die dena übertragen.

Preise im Überblick (nur Wohngebäude)

Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. in Höhe von zur Zeit 19 %. Preise für Nichtwohngebäude sind sehr individuell und abhängig von der Größe, der Anzahl der Zonen und der Konditionierung der Zonen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

Telefonische Erstberatung

Kostenlos!

Individueller Sanierungsfahrplan/Energieberatung

ab 1.600 €

Förderung: 50 % (maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern oder maximal 850 € bei Mehrfamilienhäusern).

Förderung beantragen

ab 400 €

Förderung: 50 % (BEG-Förderung BAFA o. KfW)

Energieausweis

ab 149 €

Verbrauchsausweis erstellen (inkl. Vor-Ort-Termin)

Energieausweis

ab 399 €

Bedarfsausweis erstellen (inkl. Vor-Ort-Termin)

Thermografie-Aufnahmen

ab 400 €

inkl. der Auswertung eventueller Schwachstellen

Hinweis zu den Förderungen: Die Förderungen sind nur mit einem konkreten Projekt möglich!

Häufige Fragen zum Energieausweis

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude in der Metropolregion Rhein-Neckar.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Ein Energieausweis wird benötigt, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet, verpachtet oder neu gebaut wird. Er informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes anhand technischer Eigenschaften wie Gebäudehülle und Heiztechnik. Der Verbrauchsausweis basiert dagegen auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den vergangenen Jahren.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig, sofern keine wesentlichen Änderungen am Gebäude vorgenommen werden, die eine neue energetische Bewertung erforderlich machen.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Ein Energieausweis darf nur von qualifizierten Fachleuten wie Energieberatern, Ingenieuren, Architekten oder anderen berechtigten Experten ausgestellt werden.
Welche Unterlagen werden für einen Energieausweis benötigt?
Für die Erstellung eines Energieausweises werden in der Regel Angaben zum Gebäude, Baujahr, Wohnfläche, Heizungsanlage sowie vorhandene Bauunterlagen oder Verbrauchsdaten benötigt.
Gibt es Energieausweise für Nichtwohngebäude?
Ja. Energieausweise können sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude wie Bürogebäude, Gewerbeimmobilien oder Verwaltungsgebäude erstellt werden.
In welcher Region erstellt S-Energieberatung Energieausweise?
S-Energieberatung erstellt Energieausweise in Weinheim, Mannheim, Heidelberg und der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar.