Verbrauchs- oder Bedarfsausweise erstellen

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, benötigen Sie einen Energieausweis. Bei den Energieausweisen unterscheidet man zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Welchen Energieausweis Sie für Ihre Immobilie benötigen, sehen Sie im unteren Bild.

Aktuell gibt es für die Erstellung des Energieausweises keine staatlichen Förderungen. Man kann die Kosten für den Energieausweis nur fördern lassen, wenn man eine BEG Förder-Maßnahme ausführt, in dem Fall wäre der Energieausweis mit 50 % förderfähig.

energieausweis,energieausweis erstellen,immobilien verkauf
Bildnachweis: www.gebaeudeforum.de

Das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 ist dann erreicht, wenn das Dach, die Decke zum Spitzboden UND die Außenwände nach 1977 mit mindestens 5 cm Wärmedämmung versehen wurde. Auch die Heizung, Fenster und Außentüren wurden nach 1977 erneuert.

Nichtwohngebäude

Die oben angezeigte Grafik gilt nur für Wohngebäude! Bei Nichtwohngebäuden besteht grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen einem Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Um für ein Nichtwohngebäude einen Verbrauchsausweis zu erstellen, benötigen wir die Heiz- und Stromkosten Abrechnungen sowie die Verbräuche der letzten 36 Monate.

Zusätzlich benötigen wir die Energiebezugsfläche, welche die Summe aller beheizten und gekühlten Nettogrundflächen eines Nichtwohngebäudes nach DIN V 18599: 2018-09 (§ 82 Absatz 2 Satz 5 in Verbindung mit § 3 Nummer 22 GEG).

Grundsätzlich empfehlen wir die Erstellung eines Bedarfsausweises, da wir damit bereits eine gute Grundlage für eventuelle spätere Sanierungen haben. Der Verbrauchsausweis eignet sich nur für den Fall, dass Sie vermieten oder verkaufen möchten.

Wie ist der Ablauf?

  • 1. Kontaktaufnahme

    Sie kontaktieren uns über den Button „Termin vereinbaren“ und suchen sich Ihren Wunschtermin für ein kostenloses telefonisches Beratungsgespräch aus. Wir werden Details zu Ihrem Vorhaben sowie Informationen zur Immobilie besprechen.

  • 2. Unser Angebot

    Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot über die Gesamtkosten für die Erstellung des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch).

  • 3. Gebäude begutachten

    Nach Auftragserteilung vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen, um das Gebäude zu betrachten und alle erforderlichen Werte aufzunehmen. Wir erstellen keine Energieausweise, ohne das Gebäude vorab gesehen zu haben!

  • 4. Energieausweis erstellen

    Wir erstellen den Energieausweis für das Gebäude in ein bis zwei Wochen und senden Ihnen den Energiebedarfs- oder den Energieverbrauchsausweis per Mail zu. In diesem Zuge werden die Daten automatisiert an die dena übertragen.

Preise im Überblick (nur Wohngebäude)

Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. in Höhe von zur Zeit 19 %. Preise für Nichtwohngebäude sind sehr individuell und abhängig von der Größe, der Anzahl der Zonen und der Konditionierung der Zonen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

Telefonische Erstberatung

Kostenlos!

Individueller Sanierungsfahrplan/Energieberatung

ab 1.600 €

Förderung: 80 % (maximal 1.300 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern oder maximal 1.700 € bei Mehrfamilienhäusern).

Förderung beantragen

ab 400 €

Förderung: 50 % (BEG-Förderung BAFA o. KfW)

Energieausweis

ab 149 €

Verbrauchsausweis erstellen (inkl. Vor-Ort-Termin)

Energieausweis

ab 399 €

Bedarfsausweis erstellen (inkl. Vor-Ort-Termin)

Thermografie-Aufnahmen

ab 400 €

inkl. der Auswertung eventueller Schwachstellen

Hinweis zu den Förderungen: Die Förderungen sind nur mit einem konkreten Projekt möglich!