bafa foerderung 2024

Neue Förderrichtlinien für BEG EM (BAFA Förderung)

Seit kurzem sind die neuen BAFA Förderrichtlinien bekannt und mittlerweile im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die neuen Fördermöglichkeiten ab 01.01.2024 finden Sie unter der Seite Fördermöglichkeiten.

NEU – Ergänzungskredit

Neben dem BAFA Zuschuss für die energetische Sanierung erhalten Sanierer einen Ergänzungskredit, um förderfähige Ausgaben zu finanzieren. Dieser Ergänzungskredit kann nur beantragt werden, wenn der Immobilien-Inhaber selbst in dem Gebäude wohnt und das Haushaltsjahreseinkommen bei maximal 90.000 € liegt. Hier soll es eine Zinsverbilligung von maximal 2,5 % geben.

Heizungstausch Wechsel von BAFA zur KfW

Die Förderung für den Heizungstausch wird ab 2024 bei der KfW beantragt. Ausgenommen ist die Errichtung eines Gebäudenetzes. Die Gebäudehülle, der Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung bleiben beim BAFA.

Änderung im Ablauf der Antragstellung

Bisher galt die Regel: Zuerst Förderantrag stellen, auf die Zusage warten und erst dann den Handwerker beauftragen.

Ab 2024 gilt: Es muss zuerst ein Lieferungs- und Leistungsvertrag geschlossen werden, indem eine Vereinbarung zur auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten ist. Weiter muss hier bereits ein voraussichtliches Datum der Umsetzung enthalten sein.

Speed Bonus

Den Geschwindigkeitsbonus sollte es ursprünglich auch für die Gebäudehülle geben. Dies wurde aber geändert und so gibt es den Speed Bonus aktuell nur für den Heizungstausch.

Die förderfähigen Kosten beim Heizungstausch sinken ab 2024 auf 30.000 € für die erste Wohneinheit (bisher 60.000 €), je 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und ab der 7. Wohneinheit 8.000 €.

Förderung der Gebäudehülle / Heizungsoptimierung / Anlagentechnik

Auch hier gibt es eine wichtige Änderung. Neben den oben bereits erwähnten Speed Bonus sind die förderfähigen Kosten auf 30.000 € je Wohneinheit begrenzt, sofern kein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Liegt ein iSFP vor, bleibt die förderfähige Summe bei 60.000 € je Jahr und Wohneinheit.

Häufige Fragen zur BAFA Förderung ab 2024

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die geänderte BAFA-Förderung, KfW-Heizungsförderung und den iSFP-Bonus.

Was hat sich bei der BAFA Förderung ab 2024 geändert?
Seit 2024 wurden Teile der Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst. Förderungen für den Heizungstausch werden überwiegend über die KfW abgewickelt, während BAFA weiterhin Einzelmaßnahmen wie Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und energetische Fachplanung fördert.
Welche Maßnahmen werden weiterhin durch das BAFA gefördert?
Das BAFA fördert weiterhin energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Türen, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik sowie energetische Fachplanung und Baubegleitung.
Welche Förderung übernimmt ab 2024 die KfW?
Die Förderung für den Austausch von Heizungen und Anlagen zur Wärmeerzeugung wird seit 2024 überwiegend über die KfW abgewickelt.
Was ist der iSFP Bonus?
Der individuelle Sanierungsfahrplan kann bei bestimmten energetischen Einzelmaßnahmen zusätzliche Fördervorteile ermöglichen und dient als strukturierte Grundlage für eine schrittweise energetische Sanierung.
Benötige ich für die BAFA Förderung einen Energieberater?
Für viele Förderprogramme ist ein qualifizierter Energieberater oder Energieeffizienz-Experte erforderlich. Dieser unterstützt bei der Planung, technischen Bewertung und Fördermittelbegleitung.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Fördermittel sollten in der Regel vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Eine frühzeitige Energieberatung hilft dabei, passende Fördermöglichkeiten rechtzeitig zu prüfen.