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Lange war sie angekündigt, jetzt ist sie da: Zum 21. Juli 2026 startet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit neuen Konditionen. Der Hintergrund ist ein Sparzwang im Klima- und Transformationsfonds – die Förderung soll bis 2030 tragfähig bleiben und wird deshalb an vielen Stellen umgebaut. Als Energieberater erkläre ich Ihnen, was sich bei Heizung, Gebäudehülle und Effizienzhaus konkret ändert, wo Sie profitieren und wo Sie aufpassen sollten.

Der Neustart am 21. Juli 2026 – das Wichtigste vorab

Am 8. Juli 2026 wurden die Eckpunkte beschlossen und ein vorübergehender Antragsstopp verhängt. Ab dem 21. Juli 2026 werden die Portale von KfW und BAFA zu den neuen Bedingungen wieder freigeschaltet. Wichtig zu wissen:

  • Bereits gestellte Anträge werden weiterhin zu den bisherigen Konditionen bearbeitet.
  • Die Grundsystematik der Förderung bleibt erhalten – es gibt keine komplette Umprogrammierung, sondern gezielte Änderungen.
  • Die Förderrichtlinie wird zunächst auf den Seiten von BMWE, BAFA und KfW veröffentlicht; die Bekanntmachung im Bundesanzeiger folgt später.

Heizungsförderung: Grundsatz bleibt, die Boni werden umgebaut

Die Grundförderung für den Heizungstausch (KfW-Programm 458) bleibt bei 30 Prozent. Darunter verschiebt sich jedoch einiges – teils zu Ihren Gunsten, teils zu Ihren Lasten.

Stärkerer Einkommensbonus und neuer Kinderbonus

Die soziale Staffelung wird deutlich ausgebaut:

  • Bis 30.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen steigt der Einkommensbonus von 30 auf 40 Prozent.
  • Von 30.001 bis 40.000 Euro bleibt es bei 30 Prozent, von 40.001 bis 50.000 Euro gibt es neu noch 10 Prozent.
  • Neu ist ein einmaliger Kinderbonus: Das relevante Einkommen wird rechnerisch um 10.000 Euro reduziert, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.

In der Spitze bleiben damit bis zu 70 Prozent Förderung möglich, für einkommensschwächere Haushalte mit Kindern bis zu 80 Prozent.

Klimageschwindigkeitsbonus sinkt und läuft aus

Der Bonus für den frühzeitigen Austausch einer alten fossilen Heizung wird zum Neustart von 20 auf 16 Prozent abgesenkt. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er alle sechs Monate um weitere vier Prozentpunkte und läuft in rund drei Jahren vollständig aus. Er gilt weiterhin nur für selbstgenutzte Wohneinheiten beim Austausch einer alten fossilen Heizung.

Effizienzbonus entfällt, Höchstkosten sinken

Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder besonders effizienten Quellen (Wasser, Erdreich) sowie der Emissionsminderungszuschlag bei Biomasse entfallen. Gleichzeitig sinkt der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sofort auf 28.000 Euro und ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um weitere 750 Euro. Ab dem 1. Januar 2028 werden zudem nur noch Wärmepumpen mit einem GWP-Wert unter 150 gefördert. Ausblick: Ab dem 1. Quartal 2027 ist ein „Made in Europe“-Wertschöpfungsbonus geplant – die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt dann voraussichtlich auf 15 Prozent, dafür kommen 15 Prozent Bonus für Geräte aus EU-Produktion hinzu. Die genaue Ausgestaltung steht noch nicht fest.

Gebäudehülle und Anlagentechnik: der iSFP-Bonus wird gestuft

Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) und der Anlagentechnik bleibt die Basisförderung bei 15 Prozent. Entscheidend ist die neue Logik des iSFP-Bonus.

iSFP-Bonus nur noch auf den oberen Kostenanteil

Der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan gilt nicht mehr auf die gesamte Investitionssumme. Bis zur Höchstgrenze ohne iSFP (30.000 Euro je Wohneinheit) bleibt es bei 15 Prozent, nur der darüberliegende Anteil bis 60.000 Euro erhält 15 + 5 = 20 Prozent. Der effektive Fördersatz liegt damit bei größeren Maßnahmen nicht mehr pauschal bei 20, sondern zwischen 15 und höchstens 17,5 Prozent. Ein Beispiel für ein Einfamilienhaus mit 70.000 Euro förderfähiger Maßnahme:

  • 30.000 Euro × 15 % = 4.500 Euro
  • 30.000 Euro × 20 % = 6.000 Euro
  • Gesamtförderung: 10.500 Euro – bezogen auf 60.000 Euro also 17,5 Prozent.

Degression bei Mehrfamilienhäusern

Die förderfähigen Höchstkosten je Wohneinheit werden gestaffelt: 30.000 Euro für die erste, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit (mit iSFP jeweils verdoppelt). Gerade bei größeren Mehrfamilienhäusern sinkt der Fördereffekt je Wohneinheit dadurch spürbar, weil Fassade und Fenster mit zunehmender Gebäudegröße nicht günstiger werden.

Höchstkosten gelten pro Jahr – die Aufteilung kann sich lohnen

Ein wichtiger Praxishinweis: Die förderfähigen Höchstkosten gelten je Wohneinheit und Kalenderjahr. Wer umfangreich saniert und die Ein-Jahres-Grenze überschreitet, kann die Einzelmaßnahmen über zwei oder drei Jahre verteilen und so einen größeren Kostenanteil fördern lassen. Ein Beispiel: Bei einer Hüllensanierung von 90.000 Euro am Einfamilienhaus liegt der BAFA-Zuschuss in einem Jahr bei rund 10.500 Euro – verteilt auf zwei Jahre dagegen bei rund 15.000 Euro. Voraussetzung ist, dass sich die Maßnahmen sinnvoll auf mehrere Kalenderjahre aufteilen lassen.

WPB-Bonus für unsanierte Gebäude ab 2027

Neu geplant ist ab Anfang 2027 ein Bonus von fünf Prozentpunkten für sogenannte Worst Performing Buildings, also energetisch besonders schlechte, im Wesentlichen unsanierte Gebäude. Er gilt nur bei Dämmmaßnahmen an der Hülle (nicht bei Fenstern und Türen) und setzt voraus, dass die Maßnahme im iSFP aufgeführt ist. Der Fördersatz kann damit auf bis zu 22,5 Prozent steigen.

Steuerbonus als Alternative – aber nicht zusätzlich

Für dieselbe Maßnahme schließen sich BEG-Förderung und der Steuerbonus nach § 35c EStG gegenseitig aus. Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre, maximal 40.000 Euro je Objekt, und gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum. Beim genannten Einfamilienhaus mit 70.000 Euro stehen rund 10.500 Euro BEG-Zuschuss gegenüber 14.000 Euro Steuerbonus. Der höhere Betrag ist aber nicht automatisch die bessere Wahl – entscheidend sind Ihre persönliche Steuersituation und der zeitliche Verlauf.

Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261)

Wer gleich zum Effizienzhaus saniert, muss mit spürbaren Kürzungen rechnen:

  • Die Tilgungszuschüsse sinken um zehn Prozentpunkte über alle Effizienzhaus-Stufen.
  • Die EE-Klasse wird Grundvoraussetzung für jede geförderte Stufe und entfällt als eigener Bonus.
  • Neu ist ein WPB-Bonus von zehn Prozentpunkten für unsanierte Gebäude sowie ein erweiterter und erhöhter Bonus für serielles Sanieren.
  • Die förderfähigen Kosten liegen einheitlich bei 150.000 Euro je Wohneinheit.

Was Sie bei der Kombination von Förderungen beachten sollten

  • Eine Kumulierung von BEG-Einzelmaßnahmen mit der Effizienzhaus-Förderung (BEG WG) ist ausgeschlossen; zwischen beiden gilt eine Sperrfrist von drei Jahren in beide Richtungen. Eine schrittweise Sanierung von Einzelmaßnahmen hin zum Effizienzhaus bleibt möglich.
  • Die Kombination mit dem Steuerbonus nach §§ 35a/35c EStG ist für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen.
  • Bei Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln gilt eine Obergrenze von 60 Prozent, für Kommunen 90 Prozent.

Mein Fazit als Gebäudeenergieberater

Die BEG bleibt ein starkes Instrument – aber sie wird selektiver. Die Heizungsförderung wird sozialer gestaffelt, verliert aber durch sinkende Boni und Höchstkosten an Tempo. Bei der Gebäudehülle wird der iSFP-Bonus spürbar entschärft, während unsanierte Gebäude über die neuen WPB-Boni aufgewertet werden. Für Sie heißt das vor allem eines: Der Zeitpunkt und der Förderweg entscheiden über die Wirtschaftlichkeit.

Mein Rat: Lassen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig durchrechnen. Weil mehrere Sätze ab Februar 2027 weiter sinken, kann ein früher Antrag bares Geld wert sein – und ob BEG-Zuschuss oder Steuerbonus günstiger ist, sollte im Einzelfall geprüft werden. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bleibt dabei die beste Grundlage, um Maßnahmen sinnvoll zu bündeln, sie bei Bedarf über mehrere Jahre zu verteilen und Förderungen optimal auszuschöpfen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand der Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (21.07.2026) wieder. Die Förderrichtlinie war zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Bundesanzeiger bekanntgemacht; im weiteren Verfahren sind noch Anpassungen möglich. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Förder- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen zur neuen BEG-Förderung 2026

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur reformierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die zum 21. Juli 2026 neu startet.

Ab wann gelten die neuen Förderbedingungen?
Die reformierte BEG gilt ab dem 21. Juli 2026. An diesem Tag werden die Antragsportale von KfW und BAFA zu den neuen Konditionen wieder freigeschaltet. Bereits gestellte Anträge werden noch zu den alten Bedingungen bearbeitet. Die Förderrichtlinie wird zunächst auf den Seiten von BMWE, BAFA und KfW veröffentlicht, die Bekanntmachung im Bundesanzeiger folgt später.
Wie hoch ist die Heizungsförderung künftig noch?
Die Grundförderung für den Heizungstausch bleibt bei 30 Prozent. Mit dem Klimageschwindigkeitsbonus, dem gestärkten Einkommensbonus und dem neuen Kinderbonus sind weiterhin bis zu 70 Prozent möglich, für einkommensschwächere Haushalte inklusive Kinderbonus bis zu 80 Prozent. Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten sinkt allerdings für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro.
Was ändert sich beim Klimageschwindigkeitsbonus?
Der Bonus für den frühzeitigen Austausch einer alten fossilen Heizung sinkt zum Neustart von 20 auf 16 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 wird er alle sechs Monate um weitere vier Prozentpunkte reduziert und läuft damit in rund drei Jahren vollständig aus. Wer den Austausch plant, profitiert also von einem frühen Antrag.
Was ist der neue Kinderbonus?
Neu ist ein einmaliger Kinderbonus beim Heizungstausch: Für die Einordnung in die Einkommensstufen wird das zu versteuernde Haushaltseinkommen rechnerisch um 10.000 Euro reduziert, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Dadurch erreichen mehr Familien die höheren Fördersätze.
Wie funktioniert der iSFP-Bonus jetzt?
Der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gilt bei Maßnahmen an der Gebäudehülle nicht mehr auf die gesamte Investitionssumme. Bis zur regulären Höchstgrenze (30.000 Euro je Wohneinheit) gelten weiterhin 15 Prozent, nur der Kostenanteil darüber – bis 60.000 Euro je Wohneinheit – erhält 20 Prozent. Der effektive Fördersatz liegt dadurch zwischen 15 und höchstens 17,5 Prozent. Der iSFP lohnt sich vor allem noch bei größeren, gebündelten Maßnahmen.
Warum ist die Förderung bei Mehrfamilienhäusern niedriger?
Die förderfähigen Höchstkosten je Wohneinheit sind neu gestaffelt: 30.000 Euro für die erste, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit (mit iSFP jeweils verdoppelt). Bei großen Mehrfamilienhäusern sinkt dadurch der Fördereffekt je Wohneinheit deutlich, weil Fassade und Fenster mit zunehmender Gebäudegröße nicht günstiger werden.
Kann ich die Förderung durch Aufteilung auf mehrere Jahre erhöhen?
Ja. Die förderfähigen Höchstkosten der BEG-Einzelmaßnahmen gelten je Wohneinheit und Kalenderjahr. Übersteigt Ihre geplante Investition die Ein-Jahres-Grenze, können Sie die Einzelmaßnahmen auf zwei oder drei Jahre verteilen und so einen größeren Kostenanteil fördern lassen. Beispiel: Bei einer Hüllensanierung von 90.000 Euro am Einfamilienhaus steigt der BAFA-Zuschuss von rund 10.500 Euro in einem Jahr auf rund 15.000 Euro bei Verteilung auf zwei Jahre. Voraussetzung ist, dass sich die Maßnahmen sinnvoll auf mehrere Kalenderjahre aufteilen lassen.
Was ist der WPB-Bonus?
Der WPB-Bonus (Worst Performing Buildings) soll ab Anfang 2027 fünf Prozentpunkte zusätzlich für energetisch besonders schlechte, im Wesentlichen unsanierte Gebäude bringen – allerdings nur bei Dämmmaßnahmen an der Hülle, nicht bei Fenstern und Türen. Die Maßnahme muss im iSFP aufgeführt sein. Der Fördersatz kann damit auf bis zu 22,5 Prozent steigen.
Kann ich die BEG-Förderung mit dem Steuerbonus kombinieren?
Nein. Für dieselbe Maßnahme schließen sich die BEG-Förderung und der Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG (20 Prozent über drei Jahre, maximal 40.000 Euro je Objekt) gegenseitig aus. Bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus mit 70.000 Euro Sanierungskosten stehen zum Beispiel 10.500 Euro BEG-Zuschuss rund 14.000 Euro Steuerbonus gegenüber – welcher Weg günstiger ist, hängt von der individuellen Steuersituation ab.
Was passiert mit der Effizienzhaus-Förderung (KfW 261)?
Die Tilgungszuschüsse für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus sinken um zehn Prozentpunkte. Die EE-Klasse wird zur Grundvoraussetzung und entfällt als eigener Bonus. Neu ist ein WPB-Bonus von zehn Prozentpunkten für unsanierte Gebäude sowie ein erweiterter Bonus für serielles Sanieren. Die förderfähigen Kosten liegen einheitlich bei 150.000 Euro je Wohneinheit. Zwischen BEG-Einzelmaßnahmen und der Effizienzhaus-Förderung gilt eine Sperrfrist von drei Jahren in beide Richtungen.
Sollte ich mit meiner Sanierung schnell handeln?
In vielen Fällen ja. Sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch die förderfähigen Höchstkosten sinken ab dem 1. Februar 2027 schrittweise weiter. Ein früher Förderantrag sichert die aktuell noch höheren Sätze. Eine individuelle Beratung klärt, welcher Zeitpunkt und welcher Förderweg für Ihr Gebäude am wirtschaftlichsten sind.