Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten (Sanierung Wohngebäude, gültig ab 01.01.2024)

In der unteren Tabelle zeigen wir Ihnen auf, welche Fördermittel aktuell im Bereich von Bestandsgebäuden möglich sind. Eine Kombination aus verschiedenen Förderungen ist in der Regel nicht möglich. Ausgenommen ist der Ergänzungskredit bei einem Haushaltseinkommen unter 90.000 €.

Welche U-Werte eingehalten werden müssen, um eine Förderung zu erhalten, finden Sie im Artikel „Welche U-Werte nach GEG“


Maßnahme

Heizungstechnik (Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Brennstoffzellenheizung, Wasserstoff fähige Heizung sowie Wärmenetz Anschluss)


max. Fördersumme 30.000 € 1. WE, je 15.000 € ab 2. WE, je 8.000 € ab 7. WE

max. 70 % Zuschuss inkl. Boni



+ Ergänzungskredit max. 120.000 € pro WE bei Haushaltseinkommen bis 90.000 € mit einem Zinsvorteil von 2,5 % (nur Selbstnutzende Eigentümer)

Gebäudenetz Errichtung/Erweiterung/Anschluss

Max. Investitionssumme für 1. Wohneinheit: 30.000 € ab 2. WE je 15.000 €, ab 7. WE je 8.000 €


+ 30 % Einkommensbonus bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40T€ (nur Selbstnutzende Eigentümer)


Maximaler Zuschuss 70 % inkl. Bonus.

Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung

Max. Investitionssumme ohne iSFP je Wohneinheit: 30.000 € 

Max. Investitionssumme mit iSFP je Wohneinheit: 60.000 €

Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung

Gebäudehülle

Dämmung Dach, Fassade,

Keller / Fenster / Haustür /

Sonnenschutz

Max. Investitionssumme ohne iSFP je Wohneinheit: 30.000 €


Max. Investitionssumme mit iSFP je Wohneinheit: 60.000 €

Anlagentechnik

Lüftung / Smart Home

Max. Investitionssumme ohne iSFP je Wohneinheit: 30.000 €


Max. Investitionssumme mit iSFP je Wohneinheit: 60.000 €

Komplettsanierung

zum Effizienzhaus

Fachplanung und

Baubegleitung

Energieberatung /

Sanierungsfahrplan

Anlagen zur Stromerzeugung

Photovoltaik / Wasser / Wind usw.

Altersgerechter Umbau

Barriereabbau/Einbruchsschutz

Developer

BAFA


Ab 01.01.2024 ist die KfW zuständig

30 % Zuschuss Basisförderung für alle Sanierer


+ 5 % Effizienzbonus bei Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder natürlichen Kältemitteln


+ 20 % Speed-Bonus für alle Wohneigentümer bei Austausch von Gaszentral-, Biomasse (> 20 J.) / Gasetagen-, Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-Heizung

15 % Zuschuss (BEG EM) 


+ 5 % Bonus, sofern Sanierungsfahrplan vorhanden

50 % Zuschuss (BEG EM) 


15 % Zuschuss (BEG EM)

+ 5 % Bonus mit Sanierungsfahrplan

15 % Zuschuss (BEG EM)

+ 5 % Bonus mit Sanierungsfahrplan


keine Förderung


50 % Zuschuss (BEG EM)

50 % Zuschuss


jedoch max. 650,– € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850,– € bei Mehrfamilienhäusern


keine Förderung


keine Förderung

PREMIUM

KfW

30 % Zuschuss Basisförderung für alle Sanierer

+ 5 % Effizienzbonus bei Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder natürlichen Kältemitteln

+ 20 % Speed-Bonus für alle Wohneigentümer bei Austausch von Gaszentral-, Biomasse (> 20 J.) / Gasetagen-, Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-Heizung


+ 30 % Einkommensbonus bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40T€ (nur Selbstnutzende Eigentümer)


Ergänzungskredit max. 120.000 € pro WE bei Haushaltseinkommen bis 90.000 € mit einem Zinsvorteil von 2,5 % (nur Selbstnutzende Eigentümer)

Ergänzungskredit max. 120.000 € pro WE bei Haushaltseinkommen bis 90.000 € mit einem Zinsvorteil von 2,5 % (nur Selbstnutzende Eigentümer)

keine Förderung

Ergänzungskredit max. 120.000 € pro WE bei Haushaltseinkommen bis 90.000 € mit einem Zinsvorteil von 2,5 % (nur Selbstnutzende Eigentümer)

Ergänzungskredit max. 120.000 € pro WE bei Haushaltseinkommen bis 90.000 € mit einem Zinsvorteil von 2,5 % (nur Selbstnutzende Eigentümer)

Förderkredit, 5 bis 25 % Tilgungszuschuss

je nach Effizienzhaus-Standard

(BEG Wohngebäude Kredit 261)

+ 10 % Bonus für Worst Performance Buildings

+ 15 % Bonus bei serieller Sanierung

Förderkredit, 50 % Tilgungszuschuss

(BEG Wohngebäude Kredit 261)

keine Förderung

Zinsgünstiger Kredit

(Erneuerbare Energien Standard 270)

Zinsgünstiger Kredit

(Erneuerbare Energien Standard 159)

ENTERPRISE

FinanzAmt

20 % Steuerbonus

(§ 35c EStG)


Nicht kombinierbar mit BAFA oder KfW

20 % Steuerbonus

(§ 35c EStG)


Nicht kombinierbar mit BAFA oder KfW

20 % Steuerbonus

(§ 35c EStG)


Nicht kombinierbar mit BAFA oder KfW

20 % Steuerbonus

(§ 35c EStG)


Nicht kombinierbar mit BAFA oder KfW

20 % Steuerbonus

(§ 35c EStG)


Nicht kombinierbar mit BAFA oder KfW

20 % Steuerbonus

(§ 35c EStG)


Nicht kombinierbar mit BAFA oder KfW

20 % Steuerbonus

(§ 35c EStG)


Nicht kombinierbar mit BAFA oder KfW

50 % Steuerbonus

(§ 35c EStG)


Nicht kombinierbar mit BAFA oder KfW

kein Steuerbonus

kein Steuerbonus

kein Steuerbonus

    • Geschwindigkeitsbonus: 20 % bei Austausch Gaszentral-, Biomasse (> 20 J.) / Gasetagen-, Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-Heizung (nur selbst nutzende Eigentümer), bei neuer Biomasseheizung Pflicht zur Kombination mit Solar oder Wärmepumpe
    • Einkommensbonus: 30 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40T€ (nur selbst nutzende Eigentümer)
    • Effizienzbonus: 5 % bei Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder Einsatz natürlicher Kältemittel
    • Emissionsminderungszuschlag: pauschal 2.500 € bei Staubemission von max. 2,5 mg/m3
    • Ergänzungskredit: Bei Haushaltseinkommen bis 90T€ Zinsvorteil bis zu 2,5 % (nur selbst nutzende Eigentümer)
    • Steuerbonus: Nicht kombinierbar mit BAFA und KfW für dieselbe Maßnahme (nur selbst nutzende Eigentümer)