Baubegleitung und Fördermittelbeantragung

Sie möchten ein Gebäude energetisch modernisieren und prüfen, ob eine Förderung durch BAFA, KfW oder eine andere Stelle in Betracht kommt? Wir klären zunächst, welches Programm und welches Verfahren zum konkreten Vorhaben passen. Je nach Auftrag erstellen wir die erforderliche technische Projektbeschreibung oder Bestätigung, unterstützen bei der Antragstellung und begleiten ausgewählte Planungsschritte, Nachweise und Ausführungsarbeiten.

Der genaue Leistungsumfang wird im Angebot festgelegt. Die energetische Baubegleitung ist keine lückenlose Bauleitung oder Objektüberwachung und ersetzt keine rechtsgeschäftliche Abnahme. Für die vertragsgemäße und fachgerechte Ausführung bleiben die beauftragten Fachunternehmen verantwortlich. Über Förderantrag und Auszahlung entscheidet ausschließlich der jeweilige Fördergeber.

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Welche Leistungen können vereinbart werden?

  • Prüfung von Angeboten auf energetische und förderbezogene Anforderungen; keine umfassende rechtliche oder kaufmännische Angebotsprüfung
  • Erstellung der programmspezifischen technischen Unterlagen vor Antragstellung, beispielsweise einer Technischen Projektbeschreibung (TPB) für BAFA-Maßnahmen oder einer Bestätigung zum Antrag (BzA) für KfW-Programme
  • Unterstützung des Antragstellers bei der digitalen Antragstellung; eine technische Bestätigung ist noch kein Förderantrag
  • Festlegung und Dokumentation ausgewählter Prüfpunkte im vereinbarten Umfang
  • Stichprobenartige Sicht- und Plausibilitätsprüfungen bei vereinbarten Vor-Ort-Terminen
  • Prüfung ausgewählter Produkt- und Materialnachweise, etwa zu energetischen Kennwerten
  • Anforderung und Plausibilitätsprüfung erforderlicher Fachunternehmererklärungen und Rechnungsunterlagen
  • Erstellung des programmspezifischen technischen Abschlussnachweises, beispielsweise Technischer Projektnachweis (TPN) oder Bestätigung nach Durchführung (BnD)
  • Unterstützung beim Verwendungsnachweis oder Auszahlungsabruf; die Freigabe und Auszahlung erfolgen ausschließlich durch den Fördergeber

Welche Förderungen können in Betracht kommen?

Seit dem 21. Juli 2026 ist die KfW insbesondere für die Heizungsförderung sowie die systemische Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zuständig. Das BAFA bearbeitet insbesondere sonstige Effizienz-Einzelmaßnahmen sowie bestimmte Maßnahmen an Gebäudenetzen. Bei förderfähigen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt die Grundförderung nach dem Stand vom 20. Oktober 2026 regelmäßig 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Höchstbeträge und weitere Voraussetzungen hängen unter anderem von Gebäudeart, Zahl der Wohneinheiten, Maßnahme und Antrag ab.

Der iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten setzt seit dem 21. Juli 2026 ein maßgebliches förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen voraus und gilt nur für den darüber liegenden förderfähigen Kostenanteil. Er greift nicht bei jeder Maßnahme. Maßgeblich sind stets die bei Antragstellung geltenden Richtlinien und technischen Mindestanforderungen. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite BAFA- und KfW-Förderungen. Die jeweils gültigen Dokumente veröffentlicht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; verbindlich sind ausschließlich die Bedingungen und Entscheidungen des jeweiligen Fördergebers.

Wie ist der Ablauf?

  • 1. Kontaktaufnahme

    Sie kontaktieren uns über den Button „Termin vereinbaren“ und suchen sich Ihren Wunschtermin für ein kostenloses telefonisches Beratungsgespräch aus. Wir werden Details zu Ihrem Vorhaben sowie Informationen zur Immobilie besprechen.

  • 2. Unser Angebot

    Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot über die Gesamtkosten der Baubegleitung und Fördermittelbeantragung.

  • 3. Planung und Förderweg

    Wir erfassen das Vorhaben, prüfen die für den Förderweg erforderlichen Gebäudedaten und betrachten die Angebote im vereinbarten energetischen und förderbezogenen Umfang. Vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags klären wir die programmspezifischen Anforderungen an Vertrag, Förderklausel, Umsetzungsdatum und Vorhabenbeginn. Die Vorgaben unterscheiden sich zwischen den Förderprogrammen.

  • 4. Antrag, Ausführung und Abschluss

    Wir erstellen die erforderliche TPB, BzA oder vergleichbare technische Bestätigung und unterstützen Sie bei der fristgerechten Antragstellung. Während der Umsetzung prüfen wir die vereinbarten Ausführungsschritte und Unterlagen stichprobenartig. Nach Abschluss erstellen wir bei Vorliegen vollständiger und plausibler Nachweise den programmspezifischen TPN, die BnD oder einen vergleichbaren Abschlussnachweis und unterstützen beim Verwendungsnachweis beziehungsweise Auszahlungsabruf.

Preise im Überblick (nur Wohngebäude)

Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. in Höhe von zur Zeit 19 %. Preise für Nichtwohngebäude sind sehr individuell und abhängig von der Größe, der Anzahl der Zonen und der Konditionierung der Zonen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

Telefonische Erstberatung

Kostenlos!

Individueller Sanierungsfahrplan/Energieberatung

ab 1.600 €

Eine Förderung der Energieberatung kann bei Erfüllung der jeweils geltenden Voraussetzungen möglich sein. Förderhöhe, Höchstbetrag und Antragsberechtigung werden vor Auftrag geprüft; eine Bewilligung kann nicht zugesagt werden.

Förderantrag und technische Projektbegleitung

ab 400 €

Umfang und mögliche Förderung richten sich nach Maßnahme, Förderprogramm und den bei Antragstellung geltenden Bedingungen.

Energieausweis

ab 149 €

Verbrauchsausweis erstellen (inkl. Vor-Ort-Termin)

Energieausweis

ab 399 €

Bedarfsausweis erstellen (inkl. Vor-Ort-Termin)

Thermografie-Aufnahmen

ab 400 €

inkl. Auswertung erkennbarer thermischer Auffälligkeiten. Eine eigenständige Förderfähigkeit wird vorab programmspezifisch geprüft.

Hinweis zu Förderungen: Förderprogramme, Konditionen und technische Anforderungen können sich ändern. Eine Förderung setzt regelmäßig einen rechtzeitigen Antrag und die Einhaltung aller Programmbedingungen voraus. Eine Förderzusage erfolgt ausschließlich durch den zuständigen Fördergeber.

Häufige Fragen zur Baubegleitung und Fördermittelbeantragung

Antworten zur energetischen Baubegleitung sowie zu BAFA- und KfW-Verfahren. Förderstand: 20. Oktober 2026.

Was bedeutet energetische Baubegleitung?
Die energetische Baubegleitung unterstützt bei der förderkonformen Planung, Dokumentation und technischen Nachweisführung einer energetischen Maßnahme. Welche Unterlagen geprüft, welche Termine wahrgenommen und welche Bestätigungen erstellt werden, ergibt sich aus dem vereinbarten Leistungsumfang und dem jeweiligen Förderprogramm.
Ist die energetische Baubegleitung eine vollständige Bauleitung oder Abnahme?
Nein. Sie ist ohne besondere Vereinbarung weder eine lückenlose Bauleitung oder Objektüberwachung noch eine rechtsgeschäftliche Abnahme sämtlicher Leistungen. Stichproben und ausgewählte Vor-Ort-Termine können nicht ausschließen, dass verdeckte oder außerhalb des Prüfumfangs liegende Mängel bestehen. Für die vertragsgemäße und fachgerechte Ausführung bleiben die Fachunternehmen verantwortlich.
Welche Stelle ist für die Förderung zuständig?
Seit dem 21. Juli 2026 ist die KfW insbesondere für die Heizungsförderung sowie für systemische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden zuständig. Das BAFA bearbeitet insbesondere sonstige Effizienz-Einzelmaßnahmen sowie bestimmte Maßnahmen an Gebäudenetzen. Für regionale Programme können andere Stellen zuständig sein. Der konkrete Förderweg wird vor Antragstellung geprüft.
Was bedeuten TPB, TPN, BzA und BnD?
Die Technische Projektbeschreibung (TPB) und der Technische Projektnachweis (TPN) werden insbesondere in BAFA-Verfahren verwendet. Bei KfW-Programmen kommen je nach Produkt eine Bestätigung zum Antrag (BzA) und eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) zum Einsatz. Die Bezeichnungen und Verfahren sind programmspezifisch und können sich ändern.
Ist eine technische Bestätigung bereits der Förderantrag?
Nein. TPB oder BzA enthalten technische Angaben und erzeugen regelmäßig eine Kennung für den anschließenden Antrag. Der eigentliche Förderantrag muss danach vom Antragsteller oder einer wirksam bevollmächtigten Person im vorgesehenen Portal beziehungsweise über den Finanzierungspartner eingereicht werden. Auch eine vollständige Antragstellung ist noch keine Förderzusage.
Wann darf ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen werden?
Das hängt vom Förderprogramm ab. Bei BEG-Einzelmaßnahmen ist vor Antragstellung regelmäßig ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag erforderlich, der eine förderkonforme aufschiebende oder auflösende Bedingung und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum enthält. Bei anderen Programmen können abweichende Regeln gelten. Vertrag, Förderklausel und Vorhabenbeginn sollten deshalb vor der Unterschrift programmspezifisch geprüft werden.
Wann darf mit den Arbeiten begonnen werden?
Grundsätzlich darf kein förderschädlicher Vorhabenbeginn vor der nach dem jeweiligen Programm erforderlichen Antragstellung erfolgen. Ein Beginn nach Antragstellung, aber vor Förderzusage, kann je nach Programm auf eigenes finanzielles Risiko zulässig sein. Entscheidend sind die aktuellen Programmbedingungen; eine spätere Ablehnung oder Kürzung bleibt möglich.
Welche Prüfungen finden während der Ausführung statt?
Je nach Auftrag werden ausgewählte Ausführungsschritte bei vereinbarten Terminen betrachtet und Produktdaten, Rechnungen, Fachunternehmererklärungen oder Fotodokumentationen auf Plausibilität und Förderanforderungen geprüft. Umfang, Zeitpunkte und zugängliche Bauteile werden vorab festgelegt. Eine ständige Überwachung der Baustelle ist damit nicht verbunden.
Ist die Förderung von Fachplanung und Baubegleitung garantiert?
Nein. Je nach Programm können förderfähige Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung innerhalb festgelegter Höchstgrenzen mit einem Fördersatz von 50 Prozent berücksichtigt werden. Voraussetzungen wie Programmart, Unabhängigkeit des Experten, unmittelbarer Bezug zur geförderten Maßnahme und rechtzeitige Beantragung müssen erfüllt sein. Für bestimmte Heizungsmaßnahmen erfolgt die Berücksichtigung anders oder nur innerhalb der förderfähigen Gesamtausgaben.
Wie werden Maßnahmen an der Gebäudehülle gefördert?
Nach dem Förderstand vom 20. Oktober 2026 beträgt die Grundförderung für bestimmte förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle regelmäßig 15 Prozent. Förderfähige Ausgaben sind begrenzt. Ein iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten setzt seit dem 21. Juli 2026 ein maßgebliches Mindestinvestitionsvolumen voraus und wird nur auf den darüber liegenden förderfähigen Kostenanteil angewendet. Maßgeblich bleiben die Bedingungen des konkreten Antrags.
Welche Unterlagen werden zum Abschluss benötigt?
Je nach Programm werden insbesondere Rechnungen, Zahlungsnachweise, Fachunternehmererklärungen, Produkt- und Leistungsnachweise, gegebenenfalls Fotos sowie weitere technische Unterlagen benötigt. Ein TPN oder eine BnD kann erst erstellt werden, wenn die erforderlichen Angaben vollständig und plausibel vorliegen. Die abschließende Prüfung und Auszahlung nimmt der Fördergeber vor.
In welcher Region bietet S-Energieberatung Baubegleitung an?
S-Energieberatung übernimmt energetische Baubegleitung insbesondere in Weinheim, Mannheim, Heidelberg und der Metropolregion Rhein-Neckar. Ob Standort, Maßnahme und gewünschter Leistungsumfang übernommen werden können, klären wir im Erstgespräch.

Hinweis: Förderprogramme und Verfahren können sich kurzfristig ändern. Verbindlich sind ausschließlich die zum Antragszeitpunkt geltenden Richtlinien, technischen Mindestanforderungen und Entscheidungen des jeweiligen Fördergebers.