Beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden ist immer ein Bedarfsausweis auszustellen. Bei Bestandsgebäuden ist die Sache schon etwas unterschiedlicher und abhängig von Baujahr und ob eine energetische Sanierung bereits stattgefunden hat. Im unteren Bild sehen Sie die Unterschiede.

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Der Energieausweis ist ein wichtiges Instrument, um die Energieeffizienz von Gebäuden transparent darzustellen. Er liefert Eigentümern, Käufern und Mietern wichtige Informationen über den zu erwartenden Energieverbrauch und gibt Hinweise auf mögliche Einsparpotenziale.

Rechtsgrundlage

In Deutschland ist der Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend. Er muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorgelegt werden. Bei Neubauten gehört der Energieausweis zu den Bauunterlagen.

Arten von Energieausweisen

Man unterscheidet zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis:

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage. Ein Energieberater ermittelt dabei den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes. Er ist verpflichtend für:

  • Neubauten
  • Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet wurden und nicht energetisch saniert sind

Der Bedarfsausweis gilt als besonders aussagekräftig, da er unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten ist.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt. Hierbei werden Heizkostenabrechnungen ausgewertet. Diese Variante ist meist günstiger und mit weniger Aufwand verbunden. Der Verbrauchsausweis ist zulässig für:

  • Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten
  • Wohngebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder saniert wurden
  • Nichtwohngebäude, soweit genügend Verbrauchsdaten vorliegen

Da der Verbrauchsausweis das Nutzerverhalten berücksichtigt, kann er im Einzelfall von der tatsächlichen energetischen Qualität abweichen.

Gültigkeit und Inhalte

Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig. Er enthält Informationen zu:

  • Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  • Endenergiebedarf oder -verbrauch
  • Energieeffizienzklasse
  • Empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen

Fazit

Ob Wohn- oder Nichtwohngebäude – der Energieausweis schafft Transparenz und ist ein wichtiges Instrument zur energetischen Bewertung. Wer sich unsicher ist, welcher Ausweis benötigt wird, sollte sich an einen qualifizierten Energieberater wenden. So wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und mögliche Einsparpotenziale frühzeitig erkannt werden.

Benötigen Sie Unterstützung? Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl und Erstellung des passenden Energieausweises.