Der Weg zur energetischen Verbesserung Ihres Gebäudes

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Beratungsinstrument für Wohngebäude. Er beschreibt den energetischen Ist-Zustand und stellt aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte dar. Der iSFP kann sowohl eine schrittweise Modernisierung als auch die Vorbereitung einer Sanierung in einem Zug unterstützen.

Bei der Erstellung werden Gebäudehülle, Anlagentechnik, Nutzung und die Ziele der Eigentümerinnen und Eigentümer betrachtet. Die dargestellten Maßnahmen, Kosten und Einsparungen sind fachliche Planungs- und Prognosewerte auf Grundlage der verfügbaren Daten und getroffenen Annahmen. Tatsächliche Ergebnisse können insbesondere durch Ausführung, Witterung, Nutzung und Preisentwicklung abweichen.

Aktuelle Informationen zum iSFP finden Sie auf der Seite www.gebaeudeforum.de.

Nach dem Förderstand vom 20. Oktober 2026 kann die Energieberatung für Wohngebäude bei Erfüllung der Programmbedingungen mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst werden, höchstens mit 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Maßgeblich sind die bei Antragstellung geltenden Bedingungen und die Entscheidung des BAFA; eine Bewilligung kann nicht zugesagt werden.

Wichtig: Diese Förderung der Energieberatung ist vom iSFP-Bonus bei späteren Sanierungsmaßnahmen zu unterscheiden. Seit dem 21. Juli 2026 wird der Bonus von fünf Prozentpunkten bei bestimmten förderfähigen Einzelmaßnahmen nur auf den Kostenanteil oberhalb des maßgeblichen Mindestinvestitionsvolumens beziehungsweise der regulären Höchstgrenze angewendet. Bei einem Einfamilienhaus entsteht deshalb bei förderfähigen Ausgaben von 30.000 € noch kein iSFP-Bonus. Bei 60.000 € können – bei Erfüllung aller weiteren Voraussetzungen – 30.000 € mit 15 % und die darüber liegenden 30.000 € mit 20 % berücksichtigt werden; das entspricht insgesamt 10.500 € beziehungsweise effektiv 17,5 %.

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Energieberatung für Nichtwohngebäude

Für Nichtwohngebäude wird kein iSFP nach dem Verfahren für Wohngebäude erstellt. Im Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ kann stattdessen ein energetisches Sanierungskonzept auf Grundlage der DIN V 18599 erstellt werden. Es kann eine Sanierung in einem Zug oder schrittweise Maßnahmen beschreiben.

Förderung bei Nichtwohngebäuden

Nach dem Förderstand vom 20. Oktober 2026 kann die Energieberatung bei Erfüllung der Programmbedingungen mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst werden. Die Höchstbeträge richten sich nach der Nettogrundfläche des Nichtwohngebäudes:

  • bis 200 m²: Zuschuss höchstens 850 €
  • 201 m² bis 500 m²: Zuschuss höchstens 2.500 €
  • über 500 m²: Zuschuss höchstens 4.000 €

Für Kommunen und kommunale Einrichtungen können besondere Voraussetzungen oder Förderwege gelten. Maßgeblich sind die aktuellen Informationen des BAFA zur Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Eine Förderung wird ausschließlich durch den Fördergeber bewilligt.

Wie ist der Ablauf?

  • 1. Kontaktaufnahme

    Sie kontaktieren uns über den Button „Termin vereinbaren“ und suchen sich Ihren Wunschtermin für ein kostenloses telefonisches Beratungsgespräch aus. Wir werden Details zu Ihrem Vorhaben sowie Informationen zur Immobilie besprechen.

  • 2. Unser Angebot

    Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot über die Gesamtkosten der Energieberatung. Vor der Beauftragung prüfen wir, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist, welche Voraussetzungen gelten und welcher Antrag vor Leistungsbeginn erforderlich ist. Eine Bewilligung kann nicht zugesagt werden.

  • 3. Förderantrag

    Sofern die Programmbedingungen erfüllt sind, wird der Antrag auf Förderung der Energieberatung vor Leistungsbeginn beim BAFA gestellt. Nach dem Förderstand vom 20. Oktober 2026 kann die Beratung mit 50 % des förderfähigen Honorars bezuschusst werden, höchstens mit 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Maßgeblich sind die bei Antragstellung geltenden Bedingungen.

  • 4. Vor Ort Termin

    Nach einer möglichen Förderzusage oder – falls keine Förderung beantragt wird – nach Auftragserteilung vereinbaren wir einen Vor-Ort-Termin. Dieser nimmt abhängig von Gebäude und Aufgabenstellung in der Regel etwa zwei bis drei Stunden in Anspruch. Dabei erfassen wir die erforderlichen Daten und besprechen Ihre energetischen Ziele.

  • 5. Bericht erstellen

    Auf Grundlage der aufgenommenen Daten erstellen wir den individuellen Sanierungsfahrplan. Er beschreibt den energetischen Ist-Zustand und stellt aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte dar. Anschließend erläutern wir die Ergebnisse, Annahmen und vorgeschlagenen Maßnahmen.

Preise im Überblick (nur Wohngebäude)

Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. in Höhe von zur Zeit 19 %. Preise für Nichtwohngebäude sind sehr individuell und abhängig von der Größe, der Anzahl der Zonen und der Konditionierung der Zonen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

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Individueller Sanierungsfahrplan/Energieberatung

ab 1.600 €

Eine Förderung der Energieberatung kann bei Erfüllung der jeweils geltenden Voraussetzungen möglich sein. Nach dem Förderstand vom 20. Oktober 2026 beträgt sie 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Eine Bewilligung kann nicht zugesagt werden.

Förderantrag und technische Projektbegleitung

ab 400 €

Leistungsumfang und mögliche Förderung richten sich nach Maßnahme, Förderprogramm und den bei Antragstellung geltenden Bedingungen. Eine pauschale Förderquote kann nicht zugesagt werden.

Energieausweis

ab 149 €

Verbrauchsausweis erstellen (inkl. Vor-Ort-Termin)

Energieausweis

ab 399 €

Bedarfsausweis erstellen (inkl. Vor-Ort-Termin)

Thermografie-Aufnahmen

ab 400 €

inkl. Auswertung erkennbarer thermischer Auffälligkeiten. Ursache, Feuchtegehalt oder mögliche Schäden können ergänzende Messungen und Prüfungen erfordern.

Hinweis zu den Förderungen: Förderprogramme, Konditionen und technische Anforderungen können sich ändern. Eine Förderung setzt regelmäßig einen rechtzeitigen Antrag und die Einhaltung aller Programmbedingungen voraus. Verbindlich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien, technischen Mindestanforderungen und Entscheidungen des jeweiligen Fördergebers.

Häufige Fragen zum individuellen Sanierungsfahrplan

Antworten zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude. Förderstand: 20. Oktober 2026.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?
Ein iSFP ist ein Beratungsinstrument für Wohngebäude. Er beschreibt den energetischen Ist-Zustand und zeigt aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte. Die Vorschläge werden an Gebäude, Anlagentechnik und Ziele der Eigentümerinnen und Eigentümer angepasst.
Für wen ist ein iSFP sinnvoll?
Ein iSFP kann für Eigentümerinnen und Eigentümer sinnvoll sein, die ihr Wohngebäude schrittweise oder in einem Zug energetisch modernisieren, Maßnahmen priorisieren oder Fördermöglichkeiten prüfen möchten. Ob er im konkreten Fall wirtschaftlich und fachlich sinnvoll ist, hängt vom Gebäude und den Sanierungszielen ab.
Wie wird die Erstellung eines iSFP gefördert?
Nach dem Förderstand vom 20. Oktober 2026 kann die Energieberatung für Wohngebäude bei Erfüllung der Programmbedingungen mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst werden, höchstens mit 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Maßgeblich sind die Bedingungen bei Antragstellung und die Entscheidung des BAFA.
Wie funktioniert der iSFP-Bonus seit dem 21. Juli 2026?
Der Bonus von fünf Prozentpunkten wird bei bestimmten förderfähigen Einzelmaßnahmen erst ab einem maßgeblichen Mindestinvestitionsvolumen gewährt und nur auf den darüber liegenden förderfähigen Kostenanteil angewendet. Bei einem Einfamilienhaus entsteht bei 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben noch kein Bonus. Bei 60.000 Euro können bei Erfüllung aller Bedingungen 30.000 Euro mit 15 Prozent und weitere 30.000 Euro mit 20 Prozent berücksichtigt werden; das ergibt 10.500 Euro Gesamtförderung.
Welche Maßnahmen können im iSFP enthalten sein?
Je nach Gebäude können Maßnahmen an Dach, Fassade, Fenstern, Kellerdecke, Heizungsanlage, Warmwasserbereitung, Lüftung und weiteren energetisch relevanten Bauteilen oder Anlagen enthalten sein. Die Aufnahme in den iSFP ist noch keine Förderzusage.
Muss der iSFP umgesetzt werden?
Nein. Der iSFP verpflichtet grundsätzlich nicht zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Werden Fördervorteile beansprucht, müssen jedoch die Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms und die Anforderungen an die konkrete Maßnahme eingehalten werden.
Wie lange ist ein iSFP gültig?
Der Beratungsbericht hat keine einheitliche allgemeine Ablauffrist. Für Fördervorteile oder die Anerkennung nach anderen Vorschriften können jedoch zeitliche und inhaltliche Anforderungen gelten. Vor einer späteren Umsetzung sollten deshalb Förderbedingungen, Rechtsstand, Gebäudezustand und Maßnahmen erneut geprüft werden.
Gibt es einen iSFP für Nichtwohngebäude?
Nein. Für Nichtwohngebäude wird kein iSFP nach dem Wohngebäudeverfahren erstellt. Stattdessen kann im BAFA-Programm für Nichtwohngebäude ein energetisches Sanierungskonzept auf Grundlage der DIN V 18599 erstellt werden.
Wer darf einen geförderten iSFP erstellen?
Für eine geförderte Energieberatung muss die beratende Person die Anforderungen des jeweiligen Programms erfüllen und für die passende Kategorie zugelassen sein. Joachim Paul ist unter der Beraternummer EB693177 in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen. Die passende Listenkategorie wird vor Antragstellung geprüft.
In welcher Region erstellt S-Energieberatung iSFP?
S-Energieberatung erstellt iSFP insbesondere für Wohngebäude in Weinheim, Mannheim, Heidelberg und der Metropolregion Rhein-Neckar. Ob Standort und Gebäude übernommen werden können, klären wir im Erstgespräch.

Hinweis: Förderprogramme, Konditionen und technische Anforderungen können sich ändern. Verbindlich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien, technischen Mindestanforderungen und Entscheidungen des jeweiligen Fördergebers.