Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, benötigen Sie einen Energieausweis. Bei den Energieausweisen unterscheidet man zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Welchen Energieausweis Sie für Ihre Immobilie benötigen, sehen Sie im unteren Bild.
Aktuell gibt es für die Erstellung des Energieausweises keine staatlichen Förderungen. Man kann die Kosten für den Energieausweis nur fördern lassen, wenn man eine BEG Förder-Maßnahme ausführt, in dem Fall wäre der Energieausweis mit 50 % förderfähig.
Bildnachweis: www.gebaeudeforum.de
Das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 ist dann erreicht, wenn das Dach, die Decke zum Spitzboden UND die Außenwände nach 1977 mit mindestens 5 cm Wärmedämmung versehen wurde. Auch die Heizung, Fenster und Außentüren wurden nach 1977 erneuert.
Nichtwohngebäude
Die oben angezeigte Grafik gilt nur für Wohngebäude! Bei Nichtwohngebäuden besteht grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen einem Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Um für ein Nichtwohngebäude einen Verbrauchsausweis zu erstellen, benötigen wir die Heiz- und Stromkosten Abrechnungen sowie die Verbräuche der letzten 36 Monate.
Zusätzlich benötigen wir die Energiebezugsfläche, welche die Summe aller beheizten und gekühlten Nettogrundflächen eines Nichtwohngebäudes nach DIN V 18599: 2018-09 (§ 82 Absatz 2 Satz 5 in Verbindung mit § 3 Nummer 22 GEG).
Grundsätzlich empfehlen wir die Erstellung eines Bedarfsausweises, da wir damit bereits eine gute Grundlage für eventuelle spätere Sanierungen haben. Der Verbrauchsausweis eignet sich nur für den Fall, dass Sie vermieten oder verkaufen möchten.